Stadtratsbeschluss: Ab 2024 höhere Gebühren für Abwasser und Stadtreinigung

(Pressemitteilung) ZKE – Abfallgebühren bleiben stabil

Ab 2024 muss der städtische Zentrale Kommunale Entsorgungsbetrieb (ZKE) seine Gebührensätze für die Abwasserbeseitigung und für die Stadtreinigung erhöhen. Die Gebühren für die Abfallentsorgung bleiben stabil. Die neuen Gebühren wurden am Dienstag, 12. Dezember 2023, im Stadtrat beschlossen und gelten für das Jahr 2024.

Abwasserbeseitigung wird teurer

Die Niederschlagswassergebühr für die Entsorgung von Regenwasser, das nicht im Boden versickert, sondern in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird, erhöht sich von 9,45 Euro auf 9,96Euro pro zehn Quadratmeter versiegelter Grundstücksfläche. Die Schmutzwassergebühr steigt von 3,45 Euro auf 3,59Euro pro Kubikmeter Frischwasserbezug. Für die Einleitung von nicht schädlich verunreinigtem Niederschlags- oder Grundwasser erhöht sich die Gebühr von 0,83 Euro pro Kubikmeter auf 0,88 Euro pro Kubikmeter.

Grund für die Gebührenerhöhungen ist neben höheren Personalkosten der gestiegene überörtliche Beitrag für die Abwasserreinigung des Entsorgungsverbands Saar (EVS). Dieser Preisanstieg resultiert wiederum aus gestiegenen Stromkosten für Kläranlagen und Abwasser-Pumpwerke des EVS.

Stadtreinigung: Inflationsbedingte Steigerungen bei Personal- und Sachkosten führen zu Gebührenerhöhungen

Bei der Stadtreinigung erhöhen sich die Kosten für die Reinigung von Fahrbahnen und dazugehörigen Straßenrinnen um rund 13 Prozent. Auch die Gebühren für die Flächenreinigung müssen um rund 13 Prozent nach oben angepasst werden. Dazu zählen Plätze, Fußgängerzonen und Bürgersteige, für die der ZKE zuständig ist. So erhöht sich beispielsweise bei einer einmaligen wöchentlichen Flächenreinigung die Gebühr von 0,52 Euro auf 0,59 Euro pro Quadratmeter pro Jahr. Die Gebühren für die Stadtreinigung in Saarbrücken wurden seit 2018 nur moderat erhöht. Die Erhöhungen für das Jahr 2024 sind vor allem auf die tariflichen Lohnerhöhungen sowie gestiegene Materialkosten zurückzuführen.

Abfallgebühren bleiben konstant

Die Abfallentsorgungsanlage Velsen, bei welcher der ZKE Restmüll anliefert, erzielt durch ihre Wärme- und Stromproduktion höhere Erlöse. Zudem hat der ZKE in den Vorjahren erwirtschaftete Erlöse in den aktuellen Wirtschaftsplan eingerechnet. Somit können die Abfallgebühren in Saarbrücken trotz gestiegener Kosten im Jahr 2024 stabil bleiben. Die Abfallgewichtsgebühr bleibt mit 0,33 Euro für die Entsorgung eines Kilogramms Restmüll und 0,19 Euro für ein Kilogramm Biomüll konstant. Für den Transportservice, der nur in einigen Stadtteilen angeboten wird, fallen weiterhin je Leerung 0,77 Euro beim Zweiradgefäß und 2,70 Euro beim Vierradgefäß an.

Abfall trennen und Wasser sparen bringt weiterhin Sparvorteile

Der ZKE weist darauf hin, dass die individuellen Entsorgungskosten von den Saarbrücker Bürgerinnen und Bürgern durch sorgfältiges Abfalltrennen noch weiter zu ihrem Vorteil beeinflusst werden können. Dafür bilden das verursachergerechte Wiegesystem, die haushaltsnahe Bioabfall- und Papiertonne sowie die ZKE-Wertstoffzentren Am Holzbrunnen und Wiesenstraße die Voraussetzungen. Auch wer Trinkwasser spart oder Flächen entsiegelt, senkt seine Entsorgungskosten.

Gebührenbescheide werden ab 17. Januar verschickt

Der ZKE verschickt die Gebührenbescheide 2024 ab Mittwoch, 17. Januar, an alle Hauseigentümerinnen, -eigentümer sowie Hausverwaltungen. Die rund 37.000 Bescheide enthalten die Jahresabrechnung für 2023 und die sich daraus ergebende Gebührenvorausberechnung für 2024. Auch ein übersichtlicher Jahreskalender mit den individuellen Müllentsorgungsterminen für 2024 liegt bei.

Der ZKE rechnet nach dem Versand mit zahlreichen Anrufen und wird versuchen, alle Kundenanfragen zeitnah entgegenzunehmen. Dennoch bittet der städtische Entsorger die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis, dass aufgrund der Vielzahl der Bescheide Engpässe in der telefonischen Erreichbarkeit entstehen können. Über die E-Mail-Adresse ZKE-Bescheid@saarbruecken.de können Interessierte ihre Anfragen auch schriftlich an die Buchhaltung des ZKE richten.

Bescheid online ansehen

Hauseigentümerinnen, -eigentümer und -verwaltungen, die vom ZKE einen Gebührenbescheid erhalten, können diesen zusätzlich unter www.zke-sb.de/bescheid online ansehen und herunterladen. Sie müssen sich dazu mit ihrer siebenstelligen Benutzerkennung und ihrem Passwort anmelden.

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